FAQ
FAQ - Frequently Asked Questions
Allgemeines
Wie soll ich eine E-Mail an den Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung bzw. die wissenschaftlichen Mitarbeiter formulieren?
Ihre Anfrage sollte so formuliert sein, dass sie den allgemeinen Grundsätzen der E-Mail-Kommunikation entspricht. Dazu verwenden Sie bitte neben einer aussagekräftigen Betreffzeile eine Anrede sowie eine eindeutige Angabe des Absenders. Wenn Sie Studierende/-r der Universität Duisburg-Essen sind, verwenden Sie dazu Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse, welche nach folgendem Schema aufgebaut ist: vorname.nachname@stud.uni-due.de
Muss ich für den Besuch in der Sprechstunde einen Termin vereinbaren?
Bitte beachten Sie dazu die Angaben zu den Sprechstunden auf den TEAM-Seiten des Lehrstuhls.
In welchem Semester werden welche Veranstaltungen angeboten?
Eine Übersicht über die in diesem und im vergangenen Semester angebotenen Veranstaltungen finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen zum Mentoring-Programm der Mercator School of Management?
Informationen zum Mentoring-Programm finden Sie hier. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Lehrstuhlsekretariat.
Werden am Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung Gutachten und Empfehlungsschreiben ausgestellt?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, dass Frau Prof. Borchert ein Gutachten oder ein Empfehlungsschreiben für Studierende mit hervorragenden Studienleistungen ausstellt. Um ein Gutachten oder Empfehlungsschreiben zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Frau M. Sc. Stephanie Kelm. Bitte beantragen Sie ein Gutachten/Empfehlungsschreiben grundsätzlich mindestens 2 Wochen vorher und senden Frau Kelm folgende Unterlagen zu: Bescheinigungen über Ihre bisherigen Studienleistungen und Praktika/Berufstätigkeiten, Zeugnisse, Lebenslauf. Darüber hinaus schicken Sie uns bitte einen selbst erstellten Text, aus dem ihr bisheriger Werdegang sowie die bisher erzielten Studienleistungen sowie die wesentlichen Stationen Ihres Lebenslaufs hervorgehen. Der Text sollte die relevanten Informationen enthalten, die für das Empfehlungsschreiben/Gutachten erforderlich sind.
Vorlesungen
Wie kann ich das Vorlesungsmanuskript herunterladen?
Die Vorlesungsskripte finden Sie im geschützten Downloadbereich der entsprechenden Vorlesung auf unserer Homepage unter „Lehre“. Dort finden Sie auch die Einschreibeschlüssel für die jeweiligen Moodle-Kursräume.
Verschieben sich manchmal Vorlesungstermine?
Durch unvorhergesehene andere dringende Terminverpflichtungen oder aufgrund von Feiertagen kann es passieren, dass Veranstaltungstermine verschoben werden müssen. Achten Sie daher bitte immer auf die aktuellen Hinweise auf der Lehrstuhlhomepage.
Kann ich an nicht-fachspezifischen Vorlesungen/Lehrveranstaltungen teilnehmen?
Studierende anderer Fachrichtungen, die im Rahmen ihres Studiums nicht-fachspezifische Lehrveranstaltungen als Nebenfachmodul belegen müssen, können an diesen ohne Anmeldung teilnehmen. Alle Informationen zu Material, Online-Zugängen etc. sind unter dem aktuellen Semester zu finden. Für die Prüfungen müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefristen bei Ihrem Prüfungsamt anmelden, das die Anmeldungen dann an die für uns zuständigen Sachbearbeiterinnen weiterleitet.
Klausurvorbereitung
Welche Themen sind relevant?
Generell gilt, dass alle Inhalte der Vorlesungen in Kombination mit den vorlesungsbegleitenden Unterlagen sowie der angegebenen Literatur relevant für die Klausuren im jeweils aktuellen und darauffolgenden Semester sind. Eine themenspezifische Ein-/Ausgrenzung wird nicht vorgenommen. Diejenigen Studierenden, die die Klausur nicht direkt im Anschluss an eine Vorlesung, sondern erst im darauffolgenden Semester schreiben, sollen sich bereits im Rahmen der laufenden Vorlesungen über die relevanten Inhalte informieren. Seitens des Lehrstuhls werden im Nachgang zu den Vorlesungen keine Angaben zu den relevanten Inhalten gemacht.
Werden früher gestellte Klausuren und zusätzliche Materialien zu den einzelnen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt?
Ja, eine Bereitstellung von früher gestellten Klausuren und von weiteren Materialien zu den jeweiligen Veranstaltungen erfolgt über Moodle. Wählen Sie sich in die betreffenden Moodle-Kurse ein, um den Download früher gestellter Klausuren und weiterer Materialien vornehmen zu können. Die Einschreibeschlüssel für die Moodle-Kurse finden Sie im geschützten Bereich unter den Veranstaltungsangaben auf unserer Lehrstuhl-Website. Benutzen Sie bitte Ihre Unikennung mit dem von Ihnen gewählten Passwort, um in diesen geschützten Bereich auf unserer Lehrstuhl-Website zu gelangen.
Bitte beachten Sie, dass die alten Klausuren sowie alle weiteren Übungsunterlagen als didaktisches Mittel zur besseren Vorbereitung auf die aktuelle Prüfung dienen und die Diskussion unter den Studierenden in den einzelnen Lerngruppen fördern sollen. Daher werden vom Lehrstuhl keine Musterlösungen der Klausuren und Übungsaufgaben, weder für einzelne Aufgaben noch für die gesamte Klausur, herausgegeben. Sie sollen sich eigenständig mit möglichen Problemstellungen auseinander setzen. Insbesondere individuelle E-Mails mit Fragen nach exakten Lösungen von Altklausuren werden nicht beantwortet (es gelten die gleichen Frage-Regeln, die unter Punkt „Fragestunde“ aufgeführt sind). Gleiches gilt für Übungsaufgaben, die im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich der Vorlesungsstoff im Laufe der Zeit verändert und dadurch manche Klausuraufgaben ggf. nicht mehr für die aktuelle Prüfung relevant sind (siehe Punkt „Relevanz von Themen).
Werden Fragen vor der Klausur beantwortet?
Fragen zum Vorlesungsstoff werden nur noch bis zum vorletzten Werktag in der Klausurvorbereitungswoche (1. Block) bzw. bis zum vorletzten Werktag in der Woche nach Vorlesungsende (2. Block) beantwortet. Fragen zu Bachelorveranstaltungen sind via E-Mail an die betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen zu richten. Bei Fragen zu Masterveranstaltungen wenden Sie sich direkt an Frau Prof. Borchert. Es werden ausschließlich E-Mails der stud.uni-due Adresse beantwortet, die den allgemeinen Grundsätzen der E-Mail-Kommunikation entsprechen (aussagekräftige Betreffzeile, eine Anrede, eindeutige Angabe des Absenders). Bitte beachten Sie, dass der Umfang der Fragen einen angemessenen Rahmen nicht überschreiten sollte.
Findet eine Fragestunde statt?
Die Durchführung einer Fragestunde wird jeweils veranstaltungsspezifisch und semesterweise entschieden und im Laufe der entsprechenden Veranstaltung bekannt gemacht. Fragen für eine Fragestunde zu Bachelorveranstaltungen müssen mindestens drei Werktage vorher per E-Mail bei den die Veranstaltung betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeitern/-innen eingehen. Fragen für eine Fragestunde zu Masterveranstaltungen müssen ebenfalls mindestens drei Werktage vorher per E-Mail bei Frau Prof. Borchert eingehen. Sollten bis drei Werktage vor der Fragestunde nicht ausreichend Fragen eingegangen sein, wird die Fragestunde trotz eventueller Ankündigung nicht durchgeführt.
Welche Art von Fragen werden vor der Klausur beantwortet?
Alle eingereichten Fragen müssen deutlich erkennen lassen, dass sich der/die Fragende(n) bereits selbständig intensiv um die Lösung des jeweiligen Problems bemüht hat/haben (z. B. Lösungsweg auf dem er/sie nicht weitergekommen ist). Nicht substanzielle Fragen wie „Was ist die Lösung von Aufgabe x?“ oder „Xyz verstehe ich nicht. Erklären Sie nochmal.“ sowie Fragen, die durch einfaches Lesen der Vorlesungsunterlagen oder der angegebenen Literatur selbst zu beantworten sind, werden nicht beantwortet!
Sollte es zu Abweichungen der o.g. Angaben kommen, werden diese in der Vorlesung bekannt gegeben.
Daher diese Tipps:
- Fangen Sie rechtzeitig an, den Vorlesungsstoff nachzuarbeiten und beginnen Sie mit Ihrer Klausurvorbereitung nicht erst „auf den letzten Drücker“.
- Nutzen Sie die aktuellen Vorlesungsunterlagen sowie die angegebene Literatur.
- Bilden Sie Lerngruppen.
- Besuchen Sie die Vorlesungen
Klausuren
Welche Hilfsmittel sind bei Klausuren erlaubt?
Generell sind ein nicht programmierter Taschenrechner sowie nicht kommentierte, gebundene Gesetzestexte erlaubt.
Aktualität von Gesetzestexten:
Grundsätzlich machen wir keine Vorgaben, welche Auflage des Gesetzestextes verwendet werden muss. Sie sind für die Aktualität Ihrer Gesetztestexte selbst verantwortlich. Die neueren, aktualisierten Auflagen berücksichtigen prinzipiell verschiedene Neuerungen der Gesetzestexte. Sofern Ihr Gesetzestext alle Inhalte aus den Vorlesungen und den Übungsaufgaben abdeckt, sollten Sie die Klausur in der Hinsicht ohne Problem bearbeiten können.
Anmerkungen zu Markierungen/Kommentierungen in den Gesetzestexten:
Erlaubt sind Unterstreichungen, Markierungen (in verschiedenen Farben) und Gesetzesquerverweise durch entsprechende Paragraphenangabe. Ebenso sind bunte Haftnotizen oder ähnliches als Register zulässig. Zum schnelleren Wiederauffinden können hierauf Paragraphen oder Worte/Überschriften aus dem Gesetzestext verwendet werden. Begriffe, die nicht im Gesetz vorkommen, dürfen hier jedoch nicht verwendet werden. Auf keinen Fall ist es zulässig, den Gesetzestext durch eigene Erläuterungen (auch wenn sie noch so kurz sind) verständlicher zu machen.
Wenn sich jemand nicht sicher ist, ob sein Gesetzestext den geschilderten Anforderungen entspricht, sollte dieser vor (!) Beginn der Prüfung der Gesetzestext den Aufsichtspersonen gezeigt werden. Kommentierte Gesetzestexte stellen nämlich unerlaubte Hilfsmittel dar und ihr Mitführen wird schon als Täuschungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung gewertet.
Dies gilt selbstverständlich auch für von Kommilitonen geliehene Gesetzestexte, die man in der Prüfung verwenden möchte. Für Kommentierungen in geliehenen Gesetzestexten ist man selbst verantwortlich.
Eigene Ausdrücke aus Online-Gesetzestexten sind für die Klausur generell nicht zugelassen.
Kann ich eine Vorkorrektur beantragen?
Die Klausurenkorrektur erfolgt am Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung immer schnellstmöglich. Insofern wird keine Vorkorrektur von Klausuren vorgenommen. Einzige Ausnahme bilden Drittversuche. Sollten Sie sich bei einer unserer Klausuren im Drittversuch befinden und eine Vorkorrektur wünschen, schreiben Sie dies bitte unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse gut leserlich auf das Deckblatt der Klausur. Darüber hinaus sind keine Ausnahmen möglich. Von entsprechenden Anfragen ist Abstand zu nehmen. E-Mails zu Vorkorrekturen werden nicht beantwortet.
Wann kann ich einen zusätzlichen Prüfungstermin beantragen?
Um Studienzeitverlängerungen zu vermeiden, besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Prüfungstermins ausschließlich dann, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben alle Prüfungsleistungen, inkl. der Bachelor- bzw. Masterarbeit, bis auf die noch offene Klausur vollständig erbracht und können deren prüfungstechnische Verbuchung nachweisen.
- Sie haben im aktuellen Semester an der Klausur teilgenommen, haben dabei aber keine ausreichende Prüfungsleistung erbracht.
- Anhand der Klausurbearbeitung im aktuellen Semester ist zweifelsfrei erkennbar, dass Sie sich auf die Klausur inhaltlich vorbereitet hatten. Als Orientierungsgröße gilt, dass Sie die gestellten Klausuraufgaben zu mindestens 75 % bearbeitet haben und erste Lösungsansätze erkennbar sind.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, reichen Sie bitte den Nachweis über alle bisher erbrachten Leistungen zusammen mit dem Antrag auf einen zusätzlichen Prüfungstermin im Lehrstuhlsekretariat ein. Zudem nennen Sie uns bitte die beiden Kalenderwochen im aktuellen Semester, in denen Sie vorzugsweise geprüft werden wollen.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir aus Gleichbehandlungsgründen keine Ausnahme von diesen Regelungen machen können und ohne Nachweis der bisher erbrachten Leistungen kein zusätzlicher Prüfungstermin stattfinden kann.
Kann ich statt einer Klausur auch eine mündliche Prüfung absolvieren oder eine Hausarbeit schreiben?
Alle Prüfungen zu Vorlesungen erfolgen aus Gleichbehandlungsgründen stets in Form einer Klausur. Ausnahmen von dieser Regelung werden nicht zugelassen.
Wird jede Klausur in jedem Semester angeboten?
Ja. Auch zu Veranstaltungen, die im betreffenden Semester nicht gelesen werden, werden Klausuren angeboten.
Wird vom Lehrstuhl eine Klausureinsicht angeboten?
Ein gemeinsamer Termin für alle Klausuren des Semesters wird jeweils zu Beginn des Folgesemesters angeboten. Die Klausureinsicht erfordert eine Anmeldung und wird rechtzeitig auf der Homepage unter "Aktuelles" angekündigt.
Bei drei gescheiterten Versuchen, eine Klausur zu bestehen, ist eine Klausur endgültig nicht bestanden. In diesem Fall gibt es unmittelbar im Anschluss an die Zusendung des betreffenden Bescheids vom Prüfungsamt die Möglichkeit einer Klausureinsicht. Bei der Beantragung einer solchen Klausureinsicht ist der Bescheid des Prüfungsamtes vorzulegen bzw. der E-Mail als PDF anzufügen. Sind Sie davon betroffen, wenden Sie sich im Bachelorstudium an den/die wissenschaftliche(n) Mitarbeiter(in), der (die) die jeweilige Veranstaltung betreut und im Masterstudium direkt an Frau Prof. Borchert.
Seminare zu Performance Management and Leadership im Masterstudium
Wie häufig finden Seminare im Masterstudium statt?
Seminare finden in jedem Semester statt.
Welche Empfehlungen gibt es hinsichtlich der Seminarteilnahme im Winter- und Sommersemester in Bezug auf die spätere Anfertigung einer Masterarbeit?
Aufgrund der mit dem Besuch erworbenen Kompetenzen empfiehlt es sich für Studierende, die in einem Wintersemester am Seminar teilgenommen haben, als Masterarbeit eher eine Literaturarbeit zu schreiben. Entsprechend empfiehlt es sich für Studierende, die in einem Sommersemester am Seminar teilgenommen haben, als Masterarbeit eher eine empirische Arbeit anzufertigen.
Was ist für die Anmeldung zu einem Seminar im Masterstudium zu beachten?
Es wird empfohlen, vor der Teilnahme an den Seminaren im Masterstudium die Veranstaltung „Econometrics“ absolviert zu haben.
Die Anmeldung zu dem Masterseminar in einem Sommersemester erfolgt stets schon zu Ende des jeweils vorhergehenden (!) Wintersemesters, üblicherweise im Januar.
Die Anmeldung für das Masterseminar in einem Wintersemester findet jeweils zu Beginn des betreffenden Wintersemesters statt.
Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise, um keinen Anmeldetermin zu verpassen.
Gibt es Unterschiede bei den Seminaren im Winter- und Sommersemester?
Das Masterseminar in einem Sommersemester wird als empirisches Forschungsseminar durchgeführt. Die Teilnehmer/-innen fertigen in einem Forschungsteam gemeinsam ein eigenes wissenschaftliches Paper an, welches eine empirische Studie enthält. Diese wird den Studierenden auf Basis eines vom Lehrstuhl vorgegebenen Datensatzes ermöglicht. Unmittelbar nach der Anmeldung erfolgt noch im vorhergehenden Wintersemester ein Kick-Off als Auftaktveranstaltung, in der die Zuordnung der Studierenden zu den Forschungsteams sowie weitere relevante inhaltliche und organisatorische Informationen bekannt gegeben werden. Die Teilnahme an dem Kick-Off zum Ende des vorhergehenden Wintersemesters sowie an weiteren Terminen während des jeweiligen Sommersemesters bis zum Vorlesungsende ist verpflichtend.
Das Masterseminar in den Wintersemestern wird literaturbasiert durchgeführt. Jede/r Teilnehmer/-in erstellt eine eigene Seminararbeit zu einem spezifischen Thema, welches eine wissenschaftliche Analyse empirischer Befunde erfordert. Unmittelbar nach der Anmeldung erfolgt zu Beginn des jeweiligen Wintersemesters ein Kick-Off als Auftaktveranstaltung, in der die Themen der Seminararbeiten sowie weitere relevante inhaltliche und organisatorische Informationen bekannt gegeben werden. Die Teilnahme an dem Kick-Off sowie an weiteren Terminen während des jeweiligen Wintersemesters bis zum Vorlesungsende ist verpflichtend.
Achten Sie bitte auf die frühzeitig kommunizierten Terminangaben, damit Sie keinen Termin verpassen.
Abschlussarbeiten
Ich möchte am Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung meine Bachelorarbeit schreiben. Was muss ich dabei beachten?
Sie müssen die in Ihrer Prüfungsordnung vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen und entsprechende Nachweise vorlegen können. Alle relevanten Informationen hinsichtlich des Ablaufs der Bachelorarbeit und der Themenvergabe finden Sie auf unserer Homepage.
Ich möchte am Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung meine Masterarbeit schreiben. Was muss ich dabei beachten?
Im Masterstudium ist zu empfehlen, vor der Anfertigung einer Masterarbeit ein Seminar am Lehrstuhl für Personal und Unternehmensführung zu absolvieren. Je nachdem, ob eher eine empirische Masterarbeit oder eine reine Literatur-Masterarbeit erstellt werden soll, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Masterseminar in einem Sommer- oder Wintersemester. Alle weiteren relevanten Informationen zu Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Wo finde ich den spätesten Abgabetermin für meine Abschlussarbeit?
Sobald Sie beim Prüfungsamt angemeldet sind, können Sie den Termin dem LSF bzw. dem HISinONE entnehmen (Prüfdatum).
Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?
Die Abschlussarbeit müssen Sie stets beim Prüfungsamt rechtzeitig abgeben. Weitere Informationen erhalten Sie beim Prüfungsamt.
Gibt es die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Gutachten zu meiner Abschlussarbeit?
Die Einsichtnahme in das Gutachten zur Abschlussarbeit erfolgt stets beim Prüfungsamt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Besprechungstermin über das Gutachten mit dem Ansprechpartner / der Ansprechpartnerin zu vereinbaren und durchzuführen. Ein solcher Termin kann aber nur unter der Voraussetzung stattfinden, dass das Gutachten vorher beim Prüfungsamt eingesehen wurde.
Fragen zu einzelnen Veranstaltungen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage zu einer bestimmten Veranstaltung des Lehrstuhls für Personal und Unternehmensführung habe?
Die Ansprechpartner/-innen für die einzelnen Veranstaltungen finden Sie über die folgenden Links:
- Grundlagen des Personalmanagements
- Personalmanagement
- Planspiel
- Übung zum wissenschaftlichen Arbeiten
- Bachelorseminar Personalmanagement
- Ganzheitliche Unternehmensführung
- Vergütung und Leistungsanreize
- Selbstführung, Mitarbeiterführung und Teamführung
- Steuerung der Mitarbeiterproduktivität
- Forschungsseminar
- Hauptseminar
Fragen zur Anrechnung von hochschulisch erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen und von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
Eine Anrechnung von hochschulisch erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen - z. B. aus einem früheren Studium oder einem Auslandsaufenthalt - ist an der Mercator School of Management dezentral, aber einheitlich für alle Studiengänge organisiert. Nähere Angaben dazu finden Sie hier.
Eine Anrechnung von ausserhochschulisch erworbenen Kompetenzen - z.B. auf Basis einer abgeschlossenen kaufmännischen Berufsausbildung – erfolgt an der Mercator School of Management online über die Website des Prüfungsamtes. Nähere Angaben dazu finden Sie hier.
Sonstiges
An wen kann ich mich wenden, wenn ich allgemeine Fragen zum Studium oder zu Berufstätigkeiten habe, z. B. zu einem Arbeitszeugnis?
Bitte suchen Sie die Sprechstunde von Frau Prof. Borchert auf, zu der eine Anmeldung nicht erforderlich ist. Die nächsten Termine finden Sie hier.